* Richtlinien

§ 1          Rechtlicher Charakter der Initiative

Das "Aktionsbündnis für Demokratie und Toleranz Wolgast" ist keine juristische Person und nicht vereinsrechtlich registriert, sondern eine allein auf freiwilliger Basis organisierte überparteiliche und konfessionslose Interessenvertretung. Die Initiative erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Alle Arbeit erfolgt ehrenamtlich.

 

§ 2          Mitgliedschaft

1.   Mitglied der Initiative können Vertreterinnen und Vertreter (natürliche Personen) werden, die sich den in der Präambel formulierten Grundsätzen verpflichtet sehen.

2.   Die Mitgliedschaft wird beim Sprecherrat schriftlich beantragt.

3.   Über die Aufnahme entscheidet der Sprecherrat. Gegen eine Ablehnung eines Mitgliedsantrages kann Einspruch eingelegt werden, über den die Mitgliederversammlung der Initiative mit einfacher Mehrheit entscheidet.

4.   Die Mitgliedschaft erlischt durch a) Auflösung der Initiative, b) bei einem dem Sprecherrat /den Koordinatoren schriftlich angezeigten Austritt oder c) durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

§ 3          Mitgliedervollversammlung

1.   Die Mitgliederversammlung wird durch die Mitglieder der Initiative gebildet. Die Mitgliedervollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenden Mitglieder beschlussfähig und fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen.

2.   Die Mitgliedervollversammlung tritt jährlich mindestens zweimal zusammen und wird vom Sprecherrat einberufen. Die Einladung zur Mitgliedervollversammlung muss mit einer Frist von vier Wochen und unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen.

3.   Die Mitgliedervollversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: Wahl des Sprecherrates; Entscheidung über Arbeitsprogramme, Projekte und Veranstaltungen; Änderungen der Richtlinien.

 

§ 4 Sprecherrat

1.   Der Sprecherrat besteht aus mindestens zwei gleichberechtigten Mitgliedern der Initiative, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr beauftragt werden.

2.   Der Sprecherrat vertritt die Initiative in der Öffentlichkeit, führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus, hält engen Kontakt zu den Kooperationspartnern, verwaltet die Finanzen, beschließt über die Aufnahme von Mitgliedern und koordiniert die Projektarbeit. Der Sprecherrat ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

 

§ 5 Auflösung der Initiative

1.   Zur Auflösung der Initiative »Aktionsbündnis für Demokratie und Toleranz Wolgast« ist ein Beschluss der Mitgliedervollversammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

Diese vorstehenden Richtlinien wurden am 01.11.2007 von der Mitgliederversammlung des »Aktionsbündnisses für Demokratie und Toleranz Wolgast« einstimmig verabschiedet.